Im Reiseverkehr sind nichtkommerzielle Waren im persönlichen Gepäck bis 300 Euro (bei Flug- und Seeverkehr bis 430 Euro) vom Zoll und von der montenegrinischen Mehrwertsteuer befreit. Für Reisende bis 15 Jahren gilt die Höchstgrenze von 150 Euro, unabhängig vom Reisemittel. Außerdem sind folgende Waren vom Zoll befreit:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (bis 3 Gramm pro Stück) oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak oder eine entsprechende andere Kombination der genannten Waren; 1 Liter Alkohol (über 22 Prozent) oder 2 Liter Alkohol (22 Prozent und weniger) oder eine entsprechende andere Kombination der genannten Waren; 4 Liter nicht schäumender Wein und 2 Liter Bier. Detaillierte Informationen zu den Zollvorschriften finden sie unter gtai.de.